Das Familienrecht


Unsere Fachanwälte für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Meike Hasselmann und Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen vertreten seit Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht.

Familienrechtliche Fragen sind zumeist im Zusammenhang mit einer Trennung von Ehegatten oder Eltern gemeinsamer Kinder zu klären. Die Bereiche Elternunterhalt oder die Verhältnisse zwischen nichtehelichen Lebensgefährten sowie Regelungen betreffend eingetragene Lebenspartnerschaften spielen ebenfalls eine große Rolle.

Beratung bei einem gemeinsamen Anwalt?

Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Thema Gemeinsamer Anwalt/ Interessenkollision!

Rechtsanwältin Meike Hasselmann und Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen sind unsere Fachleute im Familienrecht

Im Familienrecht ist es für uns als Rechtsanwälte zunächst besonders wichtig, den einer Auseinandersetzung zugrundeliegenden Sachverhalt mit dem Mandanten zu besprechen und übereinstimmend festzulegen, welche Ziele erreicht werden sollen und erreichbar sind. Da dies sehr von den persönlichen Dispositionen abhängt, ist hier bei der Zielfestlegung Einfühlungsvermögen gefragt.

In der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind wir dann durchsetzungsstark und wenn es erforderlich ist auch hartnäckig und akribisch.

Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsfähigkeit zählen wir zu unseren Stärken.

Zu den wichtigen Bereichen Scheidung, Unterhalt, speziell zum Elternunterhalt und zur Auseinandersetzung zwischen Ehegatten über das Vermögen finden Sie in der Spalte rechts auf dieser Seite Unterseiten mit besonderen Hinweisen. Einen weiteren großen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden die sogenannten Kindschaftssachen, d.h. vor allem Auseinandersetzungen über das Sorgerecht und den Umgang mit minderjährigen Kindern.

weitere Bereiche im Familienrecht

Kosten unserer Tätigkeit

Über die voraussichtliche Höhe unserer Vergütung erteilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft. Gerade im Falle der Trennung ist es finanziell oft knapp und wenn es unseren Mandanten dann nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich ist, die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung zu zahlen, kann oft Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Vor einem ersten Beratungsgespräch bitten wir in diesem Fall einen Beratungshilfeschein beim für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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