Opferschutzrecht


Wurden oder sind Sie Opfer einer Straftat, z.B. von Nachstellungen oder Gewalt außerhalb oder auch innerhalb des familiären Umfelds?

Es ist uns ein Anliegen, Sie bestmöglich zu schützen, z.B. durch Erwirken von Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, um zu gewährleisten, dass der Täter kein Recht mehr hat, sich Ihnen zu nähern und Sie zur Ruhe kommen und sich wieder sicher fühlen können. Auch wenn es sich ggf. um einen (ehemaligen) Partner oder Familienangehörige handelt, haben Sie ein Recht auf Schutz und Selbstbestimmung.

Auch nach erlittenen Straftaten müssen Sie im Justizsystem dem Täter nicht alleine gegenüber treten. Sie haben in vielen Fällen ein Recht auf:

  • anwaltliche Vertretung bei Nebenklagen in Strafverfahren gegen den Täter
  • Zeugenbeistandschaften im Strafverfahren gegen den Täter
  • anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Häufig können die Anwaltskosten durch Justizkasse, den Täter oder durch Opferschutzorganisationen wie z.B. den Verein Weißer Ring e.V. übernommen werden.

Sprechen Sie in unserem Haus Frau Rechtsanwältin Meike Hasselmann an. Ein sensibler Umgang mit Ihrer speziellen Situation und absolute Vertraulichkeit sind für uns selbstverständlich.

Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage die von Rechsanwältin Hasselmann verfasste Broschüre zum Thema Opferschutz zur Verfügung.

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