Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen
Rechtsgebiete:
Familienrecht (Fachanwalt)
Erbrecht (Fachanwalt)
Höferecht
Dr. Heinen, Jahrgang 1976, ist seit 2004 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und betreut vorwiegend unsere Mandantinnen und Mandanten im Erbrecht und im Familienrecht. Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Heinen Mandanten im Agrarzivilrecht und dem dazugehörenden Höferecht.
Unsere Mandanten wissen Dr. Heinens Arbeitsstil aufgrund seiner klaren und verständlichen Ansprache und Ansage zu schätzen.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und hier in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV).
Seit Januar 2023 ist Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen im Hinblick auf seinen Schwerpunkt im Agrarrecht im Übrigen auch Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht – Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR).
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