Das Sozialrecht


Das Sozialrecht ist ein vielgestaltiges und äußerst umfangreiches Rechtsgebiet. Darüber hinaus unterliegt es wie kein anderes Rechtsgebiet regelmäßigen Änderungen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch die „Hartz“-Reformen sind in jüngerer Vergangenheit die Kernbereiche des Sozialrechts massiv verändert worden. So wurde durch »Hartz IV« das Arbeitslosengeld II eingeführt und durch weiteres Gesetz das Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch eingebracht.

Im Sozialrecht sieht sich der rechtsunkundige Betroffene in der Regel der in rechtlichen Belangen überlegenen Behörde gegenüber. Die Beratung durch die bei uns für Sozialrecht zuständige Rechtsanwältin Marion Langenstroer kann hier den Wissensvorsprung der Behörde ausgleichen.

Bei Auseinandersetzungen mit den Sozialbehörden wegen …

Elternunterhalts stehen Ihnen außerdem unsere Fachanwälte für Familienrecht Rechtsanwältin Meike Hasselmann und Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen zur Verfügung.

Auch Angelegenheiten der Kranken-, Renten- oder Sozialversicherung gehören zum Sozialrecht

Vielen ist dabei gar nicht klar,
dass Sozialrecht nicht gleichbedeutend ist mit Sozialhilferecht.

Letzteres stellt nur einen Teilbereich des Sozialrechts dar. Welche Angelegenheiten dem Sozialrecht unterfallen, richtet sich im Wesentlichen nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) [Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]:

1. Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte,
2. Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch), auch soweit durch diese Angelegenheiten Dritte betroffen werden; dies gilt nicht für Streitigkeiten in Angelegenheiten nach § 110 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch aufgrund einer Kündigung von Versorgungsverträgen, die für Hochschulkliniken oder Plankrankenhäuser (§ 108 Nr. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) gelten,
3. Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung mit Ausnahme der Streitigkeiten aufgrund der Überwachung der Maßnahmen zur Prävention durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
4. Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit,
4a. Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
5. sonstige Angelegenheiten der Sozialversicherung,
6. Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts mit Ausnahme der Streitigkeiten aufgrund der §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferfürsorge), auch soweit andere Gesetze die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften vorsehen,
6a. Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes,
7. bei der Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale, ferner der Ausstellung, Verlängerung, Berichtigung und Einziehung von Ausweisen nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
8. die aufgrund des Lohnfortzahlungsgesetzes entstehen.

weitere Bereiche im Sozialrecht

Kosten des Rechtsanwalts

Soweit es im Sozialrecht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich ist, die Kosten anwaltlicher Beratung oder Interessenvertretung zu tragen, kommt vielfach die Möglichkeit in Betracht, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Vor einem ersten Beratungsgespräch bitten wir in diesem Fall, einen Beratungshilfeschein mitzubringen. Die entsprechenden Formulare für Beratungshilfe finden Sie HIER und unter für Prozesskostenhilfe HIER.

Sozialrecht in der Presse

Interessante Urteile aus dem Sozialrecht finden Sie in unserer Rubrik News und natürlich auch immer bei der Anwaltauskunft sowie auf den Seiten der DAV Sozialrecht.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

Jetzt Kontakt aufnehmen