Vorsorgende Verfügungen


Sowohl zum Thema Patientenverfügung wie auch zur Vorsorgevollmacht existiert eine Fülle von Ratgebern mit Musterbeispielen.

Je nach Quelle ist hier von im Grundsatz durchdachten Formulierungen auszugehen. Diese Musterformulierungen sind in der Regel aber gerade bei Patientenverfügungen in Situationen unzureichend, in denen individuelle Vorstellungen bestehen. Hier ist gefragt, maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Es gilt zu beachten, dass eine konkret auf den Bedarf abgestimmte Formulierung nicht nur inhaltlich, sondern auch im Hinblick auf ihre Verbindlichkeit eine stärkere Bedeutung haben kann.

Einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Vorsorge finden Sie zum Download auf unserer Unterseite Downloads/Formulare

Wenn es um die Vorsorge für den Fall der Krankheit geht, bestehen bei Vielen unterschiedliche individuelle Vorstellungen gerade für den Fall lebensbedrohlicher Erkrankung. Diese unterschiedlichen Vorstellungen gilt es mit der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechtslage in Einklang zu bringen.

Als Fachanwältin für Medizinrecht und gleichzeitig für Familienrecht sind unsere Kollegin Meike Hasselmann sowie Dr. Holger Heinen, ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht und gleichzeitig Fachanwalt für Erbrecht, die in unserer Kanzlei für Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen qualifizierten Rechtsanwälte. Beiden gelingt es regelmäßig gemeinsam mit dem Mandanten eine präzise auf die jeweiligen Vorstellungen zugeschnittene Verfügung zu erarbeiten.

Die Vorsorgevollmacht – Musterformulierung, Notar oder Rechtsanwalt?

Vorsorge bedeutet nach unserem Verständnis mehr als tägliches Zähneputzen. Wer kümmert sich, wenn ich selbst nicht mehr kann?

Eine Vorsorgevollmacht empfehlen wir für jedes Lebensalter, insbesondere aber für Ältere Menschen. Die Statistik lügt nicht: Wir werden älter. Nach den Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes beträgt derzeit die durchschnittliche Lebenserwartung einer Sechzigjährigen noch fast 25 Jahre; bei einem Mann im gleichen Alter sind es immerhin noch mehr als 21 Jahre.

Vorsorgevollmachten regeln, wenn alters- oder krankheitsbedingt die Fähigkeit verlorengeht, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern.

Das Bedürfnis nach maßgeschneiderten Lösungen steht hier nach unserer Sicht einer Vollmacht aus einer Broschüre entgegen. Dringend abraten müssen wir insofern von solchen Formularen, in denen sich der Vollmachtgeber lediglich durch ein Kreuzchen zwischen mehreren (inhaltlich oft grundverschiedenen) Varianten entscheiden muss. Auch wenn solche Muster sogar in einer Broschüre vom Landesjustizministerium herausgeben und der Inhalt dieser Muster nicht in Frage gestellt wird, bestehen Probleme bei der Verbindlichkeit. Es gilt ja schließlich, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Jeder kann sich selbst die Antwort darauf geben, wie verbindlich ein Betreuungsgericht eine solche Entscheidung gegenüber einer z.B. notariell ausgearbeitenen Vollmacht halten wird, wenn es gerade um die Vermeidung einer solchen Betreuung durch die Vollmacht geht.

Es ist nicht ganz eindeutig, ob hier im Hinblick auf Verbindlichkeit einer notariellen Vollmacht der Vorzug zu geben ist. Wir empfehlen Ihnen hier allerdings gerne einen geeigneten Notar, sind gegen Übernahme unserer Mehrkosten aber auch zur Vorlage beim Notar bereit hier eine solche notarielle Vollmacht individuell zu erarbeiten. Nicht immer ist es allerdings notwendig, dass eine notarielle Vollmacht erstellt wird. Wir klären im Vorfeld gerne mit Ihnen den Bedarf.

Wenden Sie sich in diesem Zusammenhang gerne an unsere beiden Fachanwälte im Familienrecht, Meike Hasselmann und Dr. Holger Heinen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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