Das Medizinrecht – Patientenverfügung


Abgestimmt nach fachanwaltlicher Beratung

Wenn es um die Vorsorge für den Fall der Krankheit geht, bestehen bei Vielen unterschiedliche individuelle Vorstellungen gerade für den Fall lebensbedrohlicher Erkrankung. Diese unterschiedlichen Vorstellungen gilt es mit der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechtslage in Einklang zu bringen.

Als Fachanwältin für Medizinrecht und gleichzeitig für Familienrecht ist unsere Kollegin Meike Hasselmann, die in unserer Kanzlei für Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen qualifizierte Rechtsanwältin.

Aufgrund ihrer Sachkunde in den Rechtsgebieten Medizinrecht und Familienrecht, nicht zuletzt aber wegen ihres Einfühlungsvermögens gelingt es Frau Hasselmann regelmäßig gemeinsam mit dem Mandanten eine präzise auf die jeweiligen Vorstellungen zugeschnittene Verfügung zu erarbeiten.

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Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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