Das Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht beschäftigt sich in erster Linie mit dem Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmer wegen der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten und vertreten wir insbesondere in folgenden Fragen:

  • Abmahnung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutz
  • Änderung der Arbeitsbedingungen
  • Entgelt/Entgeltfortzahlung
  • Überstunden/Mehrarbeit
  • Befristungen/Entfristungen
  • Teilzeitarbeit
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Schwerbehindertenangelegenheiten

Zum Arbeitsrecht gehört auch das sogenannte kollektive Arbeitsrecht, das Tarifvertrags- und das Betriebsverfassungsrecht. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden dabei in aller Regel durch eigene Rechtsabteilungen vertreten, jedoch wirken Vereinbarungen häufig auch auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, für ein Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Betriebsvereinbarungen werden schriftlich abgeschlossen und sind beim Betriebsrat erhältlich. Typischer anwaltlicher Tätigkeitsbereich sind hier die Beratung und die Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, insbesondere aber auch bei Interessenausgleich und Sozialplan.

Marion Langenstroer, unsere Anwältin für Arbeitsrecht, vertritt seit  Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht und führt Verhandlungen gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten.

Hinweise zum arbeitsgerichtlichen Verfahren finden Sie unter: HIER

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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