Das Baurecht
Streitigkeiten im privaten Baurecht drehen sich in der Regel um Mängel bei der Bauplanung oder Bauausführung. Häufig steht auf der Auftragnehmerseite nicht nur ein Bauunternehmen, sondern auch mehrere Subunternehmen. Beispielsweise bei der Frage gegen wen Sie Ihre Ansprüche geltend machen müssen, beraten wir Sie gerne.
Aber auch wenn Sie sich gegen unberechtigte Baumängelvorwürfe verteidigen müssen, helfen wir Ihnen, Ihre einwandfreie Arbeit nachzuweisen und so Schadensersatzansprüche abzuwehren, bzw. Regressfälle gegen weitere Subunternehmer im Wege der Streitverkündung vorzubereiten und anschließend durchzuführen.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir Sie bei Fragen, ob das jeweilige Bauvorhaben mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht vereinbar ist. In diesen Bereich fällt auch die Überprüfung, ob Ihr Nachbar mit seinem Bauvorhaben nachbarschützende Vorschriften verletzt.