Hinweise zum Pandemieschutzkonzept der Kanzlei
Auch wenn der persönliche Kontakt mit Einschränkungen und Auflagen verbunden ist: Wir bleiben auch in der Krise für Sie erreichbar und ansprechbar.
Das besondere Vertrauensverhältnis zum Rechtsanwalt und der für erfolgreiche Mandatsbearbeitung notwendige Informationsaustausch erfordern nach unserer langjährigen Überzeugung weiterhin von Fall zu Fall das persönliche Gespräch und Folgen der Corona-Pandemie werfen gerade jetzt z.B. im Reiserecht, bei der Stornierung von Veranstaltungen, im Mietrecht, im Familienrecht oder im Arbeitsrecht viele neue Rechtsfragen auf, die für unsere Mandanten dringend sind.
Mit bewährtem und ergänztem Hygienekonzept – Besprechungstermine weiterhin möglich
Leider ist es nach wie vor erforderlich den persönlichen Kontakt so weit es vertretbar erscheint einzuschränken. Besprechungen sind deshalb bevorzugt nach Vereinbarung per Telefon möglich. Besonders gute Erfahrungen haben wir mit Videoanrufen, insbesondere über Microsoft TEAMS.
Insbesondere für erste Beratungsgespräche und in begründeten Fällen möchten wir aber weiterhin trotz gestiegener Infektionszahlen persönliche Besprechungen in unseren dafür eigens hergerichteteten Kanzleiräumen ermöglichen. Unser neues Konzept vermeidet weitestgehend das Zusammentreffen mit anderen Personen im Wartezimmer und z.B. durch Trennscheiben wird der direkte Kontakt vermieden. Auf den Fluren und im Wartebereich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen persönliche Besprechungstermine, solche per Telefon, TEAMS-Videoanruf oder über eine andere Plattform. Insbesondere neue Mandanten müssen demnach nicht auf einen persönlichen Eindruck ihres Rechtsanwalts verzichten, ohne sich hierzu aus dem geschützen Umfeld zu begeben.
Bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen
Ihr SOP-Team