Das Erbrecht


Im Erbrecht steht für unsere Mandanten Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen als Fachanwalt als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch Rechtsanwältin Meike Hasselmann bearbeitet in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig erbrechtliche Mandate.

Das Erbrecht erfordert konzentriertes und akribisches Arbeiten. Es gilt hier oftmals „dicke Bretter zu bohren„.

Vertiefende Hinweise zum Pflichtteilsrecht, zur Unternehmensnachfolge, zur Testamentsgestaltung und zum Thema Behindertentestament finden Sie  auf unseren Unterseiten zum Erbrecht.

Was muss ich zunächst als Erbe tun?

Die Rechte und Pflichten eines Erben können im Einzelfall derart umfänglich sein, dass an dieser Stelle nur einige, nicht abschließende Hinweise gegeben werden können. In Zweifelsfällen empfehlen wir zur Absicherung jedenfalls ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt. Die Kosten eines solchen Beratungsgesprächs werden aufwandsbezogen nach unserer Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

Als Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Heinen Hinterbliebenen, ein schriftliches Testament umgehend beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, einzureichen.

Die Erben erhalten beim Nachlassgericht auf Antrag einen Erbschein, mit dem die Stellung als Erbe nachgewiesen wird. Vorsicht! Durch die Beantragung des Erbscheins wird das Erbe angenommen, werden also auch mögliche Schulden übernommen. Daher sollte vorab der Bestand des Vermögens gesichtet werden.

Das Erbe kann in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden [Fristbeginn ab Kenntnis (§ 1944 BGB], sofern sie nicht bereits angenommen wurde (s.o. unter Erbschein), z.B. bei Aufenthalt im Ausland gelten andere Fristen. Im Einzelfall kann das Verstreichen der Ausschlagungsfrist auch angefochten werden. Hier sollte aber unbedingt rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Der Erbe sollte baldmöglichst alle Bankkarten des Erblassers sperren lassen und erteilte Kontovollmachten gegen Vorlage der Sterbeurkunde widerrufen.

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