Das Testament für Eltern mit behinderten Kindern


Im Vordergrund steht die Absicherung des Kindes

Auch wenn der Vermögenserhalt für die Familie ein wichtiger Faktor ist, steht für Eltern behinderter Kinder zunächst einmal die Absicherung dieses Kindes im Vordergrund. Oftmals sind erwachsene Kinder insbesondere mit einer geistigen Behinderung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, sowohl ihre finanziellen wie auch sonstige rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln.

Zu eigenen Lebzeiten sorgen im Regelfall die Eltern für ihre minderjährigen Kinder im Rahmen der elterlichen Sorge und später als Betreuer für ihre volljährigen Kinder. Spätestens mit dem Tod des längstlebenden Ehegatten muss aber eine andere Lösung her und neben einer notwendigen Betreuungsverfügung ist hier das sogenannte Behindertentestament ein wichtiges Gestaltungsinstrument, welches schon frühzeitig errichtet werden sollte. Der in der Rechtswissenschaft regelmäßig verwendete Begriff „Behindertentestament“ ist deshalb missverständlich, weil es nicht um das Testament des behinderten Menschen, sondern um ein solches seiner Eltern geht.

Vermögen soll für das Kind sinnvoll eingesetzt werden

Würde im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge das behinderte Kind ohne jegliche Beschränkung zum Erben eingesetzt und tatsächlich aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage sein, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, würden die finanziellen Mittel im Rahmen des Erbes ohne wesentliche Vorteile für das Kind in der Lebensführung schlicht und ergreifend und das teilweise relativ zügig aufgebraucht.

Ein Testament, welches auf diese Besonderheiten Rücksicht nimmt, bietet hier große Vorteile: Das dem behinderten Kind zugewendete Vermögen kann von einem von den Kindeseltern selbst ausgewählten Testamentsvollstrecker verwaltet werden und dieser kann nach im Testament festgelegten Vorgaben entscheiden, in welcher Weise das Geld sinnvoll für die Lebensgestaltung des Kindes eingesetzt werden kann. Mit unterschiedlichen Gestaltungsmitteln kann gewährleistet werden, dass nicht für die Lebensgestaltung des behinderten Kindes benötigtes Vermögen zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Familie zurückfließt.

In diesem Bereich ist unser Fachanwalt spezialisiert

Unser Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Holger Heinen, hat sich seit vielen Jahren im Bereich der Gestaltung von Testamenten für Eltern mit behinderten Kindern spezialisiert und sowohl im Rahmen von Vortragsveranstaltungen wie auch in individuellen Beratungen für Eltern mit behinderten Kindern notwendige Regelungen und Gestaltungsalternativen aufgezeigt.

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