Das Medizinrecht


Unsere Fachanwältin für Medizinnrecht, Rechtsanwältin Meike Hasselmann vertritt seit Jahren Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Medizinrechts und kennt die Fälle sowohl aus Arzt- als auch aus Patientensicht.

Das Medizinrecht beschäftigt sich unter anderem mit dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, wobei Fragen der Arzthaftung in unserer Praxis einen Schwerpunkt neben dem Vergütungsrecht der Heilberufe bilden.

Desweiteren beschäftigen wir uns mit dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, dem Vertragsarzt- und dem Vertragszahnarztrecht und mit dem Berufsrecht der Heilberufe.

Rechtsanwältin Hasselmann ist Mitglied im Verein Anwälte für Ärzte e.V. ( www.afae.de ).

Als Fachanwältin für Medizinrecht und zugleich Familienrecht ist Rechtsanwältin Meike Hasselmann die erste Ansprechpartnerin für die Erstellung von Patientenverfügungen.

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Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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