Das Medizinrecht
Das Medizinrecht beschäftigt sich unter anderem mit dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, wobei Fragen der Arzthaftung in unserer Praxis einen Schwerpunkt neben dem Vergütungsrecht der Heilberufe bilden.
Desweiteren beschäftigen wir uns mit dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, dem Vertragsarzt- und dem Vertragszahnarztrecht und mit dem Berufsrecht der Heilberufe.