Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht


Das Mietrecht hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für den Mieter wie für den Vermieter immer undurchsichtiger und unüberschaubarer wird. Diesen Rechtsgebieten haben wir uns besonders angenommen und vertreten hier sowohl Vermieter, als auch Mieter.

Wohnungseigentumsrecht

Vor allem das Wohnungseigentumsrecht bietet für die einzelnen Wohnungseigentümer, aber auch für die Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage viele Fallstricke, die durch eine gute Beratung im Vorfeld vermieden werden können.

Gerade bei der Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt es solche Fallstricke im Vorfeld zu vermeiden und korrekte Beschlüsse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und insbesondere zu den wesentlichen Aspekten des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung herbeizuführen.

Hier begleiten wir Sie als Wohnungseigentümer und als Verwalter, um diese Kernstreitpunkte einer Wohnungseigentümergemeinschaft bereits im Vorfeld auszuschalten und streitige Verfahren hierüber zu vermeiden. Andererseits sind wir darauf vorbereitet, Beschlüsse bei den zuständigen Gerichten erfolgreich anzufechten.

In sämtlichen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Ihr Ansprechpartner ist als Fachanwalt in diesem Bereich Rechtsanwalt Dr. Karl Scholten.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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