Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für den Mieter wie für den Vermieter immer undurchsichtiger und unüberschaubarer wird. Diesen Rechtsgebieten haben wir uns besonders angenommen und vertreten hier sowohl Vermieter, als auch Mieter.
Wohnungseigentumsrecht
Vor allem das Wohnungseigentumsrecht bietet für die einzelnen Wohnungseigentümer, aber auch für die Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage viele Fallstricke, die durch eine gute Beratung im Vorfeld vermieden werden können.
Gerade bei der Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt es solche Fallstricke im Vorfeld zu vermeiden und korrekte Beschlüsse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und insbesondere zu den wesentlichen Aspekten des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung herbeizuführen.
Hier begleiten wir Sie als Wohnungseigentümer und als Verwalter, um diese Kernstreitpunkte einer Wohnungseigentümergemeinschaft bereits im Vorfeld auszuschalten und streitige Verfahren hierüber zu vermeiden. Andererseits sind wir darauf vorbereitet, Beschlüsse bei den zuständigen Gerichten erfolgreich anzufechten.