Das allgemeine Zivil- / Vertragsrecht


Im Zuge der Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte unserer Kanzlei zu Fachanwälten bleibt einem weiteren Rechtsgebiet in unserer Kanzlei ein besonderes Augenmerk gewidmet.

Die Rede ist vom allgemeinen Zivilrecht, dem letzten Endes in unserer Kanzlei umfänglichsten und vielschichtigsten Rechtsgebiet.

Nicht nur im Rahmen des Forderungseinzuges (vg. insofern unsere Unterseite Inkasso) ist das Zivilrecht, welches zum Grundhandwerk eines jeden Juristen gehört, seit jeher die Basis unserer Tätigkeit, zumal es in nahezu alle anderen Rechtsgebiete ausstrahlt und in Gestalt von Tätigkeitsschwerpunkten, wie z.B dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Bankrecht, dem Insolvenzrecht und dem Höferecht sich auch hier bei den einzelnen Rechtsanwälten unserer Kanzlei als Schwerpunkt wiederfindet.

Vertragsrecht ist ein weiter Begriff – Spezialisierung ist notwendig
Da Vertrag nicht immer gleichbedeutend mit „vertragen“ ist, sind wir im Zivilrecht regelmäßig in Streitangelegenheit außergerichtlich und vor den Gerichten für unsere Mandanten tätig, wobei wir auch im Zivilrecht in der Regel eine Zuordnung der Mandate nach Schwerpunkten in diesem Bereich vornehmen. Schließlich kommt es nicht nur auf die theoretischen Kenntnisse sondern gerade hier auch auf einschlägige Erfahrung an und eine Wettbewerbsangelegenheit ist eben nach anderen Kriterien zu bearbeiten, als z.B. eine Höfesache oder eine Verkehrsunfallangelegenheit.

Damit es gar nicht erst zu Streit kommt oder man bei solchen Streitigkeiten später nicht das Nachsehen hat, beraten wir unsere Mandanten aber vielfach gerade im Vorfeld beim Abschluss von Verträgen und übernehmen auch die Gestaltung solcher Verträge.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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