Das Strafrecht


Als Strafverteidiger vertreten wir Ihre Interessen in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Die frühe Einschaltung eines Verteidigers in das gegen den Beschuldigten eingeleitete Ermittlungsverfahren gewährleistet die Sicherung seiner Rechte von Beginn an und bietet die Möglichkeit, gestaltend auf das Verfahren einzuwirken und eine Hauptverhandlung abzuwenden. Insoweit liegt unser Fokus in der Beratung im Ermittlungsverfahren, um durch eine frühestmögliche Akteneinsicht und eine Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden eine Anklage und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die gerichtliche Vertretung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten, soweit es doch zu einer Anklage kommt. Hier sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte als Angeklagter bestmöglich gewahrt werden.

In diesem Zusammenhang gehört zu unserem Tätigkeitsspektrum selbstverständlich auch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Berufungen und Revisionen, um ergangene Strafurteile durch die nächsthöhere Instanz überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.

Wir stehen Ihnen aber auch zur Seite, falls Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind. Auch hier beraten und vertreten wir Sie qualifiziert und begleiten Sie sowohl als Nebenkläger als auch bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

In sämtlichen Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Ihr Ansprechpartner im Strafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Karl Scholten.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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