Verkehrsrecht


Im Verkehrsrecht befassen wir uns in unserer Kanzlei insbesondere mit Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren und der Regulierung von Unfallschäden.

Bei der Schadensregulierung übernehmen wir für unsere Mandanten sämliche Korrespondenz und kümmern uns um die direkte Abwicklung der materiellen Unfallschäden und etwaiger weiterer Schadenspositionen, insbesondere bei Personenschäden und die Geltendmachung von Schmerzensgeld. Vielen Mandanten ist der Umfang ihrer Ansprüche zunächst gar nicht bewusst. Zum Schaden gehören z.B. Positionen wie: Nutzungsausfallkosten für den Mietwagen, Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall (merkantiler Minderwert), Haushaltsführungsschaden, Auslagen (pauschal oder auch konkret), Schmerzensgeld.

  • Unfallregulierung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Bußgeldsachen
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Fahrerlaubnisrecht (Entziehung, MPU, Wiedererteilung)

  • KfZ-Kaufverträge (Mängelansprüche/Rückabwicklung/Schadensersatzansprüche)

  • Versicherungsrechtliche Angelegenheiten

  • Besonderheiten Anhänger, Ladung, Ladungssicherung, Transport von Tieren etc.

Mit den beiden Rechtsanwältinnen Eva-Maria Rabins (Fachanwältin für Verkehrsrecht) und Marion Langenstroer (Absolventin des Fachlehrgangs Verkehrecht) stehen unseren Mandanten in unserer Kanzlei zwei ausgewiesene Verkehrsrechtlerinnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in diesem Rechtsgebiet zur Seite. Auch die dabei entstehenden Rechtsverfolgungskosten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen, soweit der Schaden insgesamt erstattungsfähig ist.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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