Das Erbrecht – Unternehmensnachfolge


Beratung bei der Unternehmensnachfolge

Im Erbrecht hat bei uns Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen als Fachanwalt für Erbrecht einen Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung von Unternehmensnachfolgen gelegt.

In diesem Bereich ist die Schnittmenge zwischen steuerlichen Belangen und rechtlichen Belangen zu vermitteln und wird in der Regel die enge Abstimmung mit Steuerberatern mit Spezialwissen notwendig sein, mit denen wir in diesen Fällen zusammenarbeiten – jeder als Spezialist in seinem Fachgebiet.

Die Übergabe Ihres Unternehmens sollten Sie rechtzeitig planen

Je nach der Struktur und dem Wert eines Unternehmens und der Person des Nachfolgers ergeben sich unterschiedlichste Fragestellungen. Kein Fall ist wie der andere und die Suche nach der individuell besten Lösung daher immer eine Herausforderung.

Bei größeren Unternehmen sind oft steuerliche Aspekte und die Frage nach der Unternehmensstruktur zu beachten und muss die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Auge behalten werden. Demgegenüber bietet sich gerade bei kleineren mittelständischen Unternehmen, in denen wegen der Person des Nachfolgers Klarheit besteht, oft der Zeitpunkt der Betriebsübergabe für eine Neustrukturierung an. In diesem Zusammenhang spielen oft auch Fragen des Arbeitsrechts eine große Rolle.

Wenn Sie rechtzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge denken, können Sie die Übergabe beizeiten begleiten und sich vergewissern, dass die in Aussicht genommenen Regelungen auch in der Praxis funktionieren und das Lebenswerk des Unternehmers gute Chancen hat, sich auch in der zukünftigen Generation zu behaupten.

weitere Bereiche im Erbrecht

Haben Sie vorgesorgt?

Die geordnete und geplante Unternehmens – Übergabe ist das eine.

Was aber haben Sie geregelt, wenn Ihnen als Zugpferd Ihres Unternehmens plötzlich etwas zustößt?

Wer kann sich kümmern / wer darf (rechtlich) sich kümmern?

Wir beraten Sie nicht nur darüber, wie Sie sich für solche Fälle durch eine Vorsorgevollmacht absichern, sondern wir schauen auch auf Ihr Unternehmen und überprüfen z.B., ob die Gesellschaftsverträge die geplante Vertretungsregelung überhaupt zulassen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung und Vertretung in
allen Angelegenheiten zu Verfügung.

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